COVID-19

Alle aktuellen Informationen finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums unter folgendem Link

Aktuelle Regelungen für den Unterricht an bayerischen Schulen im Schuljahr 2022/23

In der aktuellen Infektionslage besteht kein Anlass, an den Schulen wieder anlasslose Testungen oder eine Maskenpflicht einzuführen. Es bleibt daher bis auf Weiteres bei den bekannten Hygieneempfehlungen.

Empfohlene Hygienemaßnahmen im Schulbereich

Basis-Hygienemaßnahmen:

  • Lüften: Klassen- bzw. Unterrichtsräume sollten weiterhin mind. alle 45 Minuten, im Idealfall alle 20 Minuten über mehrere Minuten durch vollständig geöffnete Fenster gelüftet werden. Es können weiterhin auch (dezentrale) Lüftungsanlagen oder unterstützend mobile Luftreiniger eingesetzt werden. Diese ersetzen jedoch nicht das regelmäßige Lüften.
  • Händewaschen: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sekunden senkt das Infektionsrisiko für sich selbst und andere.
  • Husten- und Niesetikette: Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch sollte weiterhin selbstverständlich sein.
  • Abstandhalten: Wo immer möglich, sollte im Schulgebäude ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
  • In Innenräumen und vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) empfehlen wir das freiwillige Tragen einer Maske, sofern Abstände nicht eingehalten werden können. Auch im Unterricht kann selbstverständlich freiwillig eine Maske getragen werden.
  • Im öffentlichen Personennahverkehr gilt die dort geregelte Maskenpflicht. Im freigestellten Schülerverkehr, also in den Schulbussen, wird das Tragen einer Maske als wichtiges Element des Infektionsschutzes empfohlen.

Umgang mit Krankheitssymptomen:

  • Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19-Verdacht besteht oder nicht.
  • Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand und Verschlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden.
  • Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen-Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben.
  • In der Schule finden keine Testungen statt.
  • Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das freiwillige Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.

Umgang mit bestätigten Infektionsfällen

Entscheiden sich positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen (Nukleinsäure-/PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal; kein Selbsttest) gegen die Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske. Wir bitten weiterhin darum, die Schule über eine positive Testung zu informieren.

Impfempfehlungen

Altersgruppe 5-11-Jährige:

  • Die STIKO empfiehlt grundsätzlich die COVID-19-Impfung für Kinder und Jugendliche ab 5 Jahren. Dabei sollen 5- bis 11-Jährige ohne Vorerkrankung des Immunsystems zunächst eine Impfstoffdosis erhalten.
  • 5- bis 11-Jährigen Kindern mit Vorerkrankungen oder 5- bis 11-Jährige Kindern, in deren Umfeld sich enge Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, wird eine COVID-19-Grundimmunisierung (zwei Impfstoffdosen) empfohlen.
  • Bei individuellem Wunsch und nach ärztlicher Aufklärung können sich auch alle übrigen gesunden 5- bis 11-jährigen Kinder ein zweites Mal impfen lassen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Vorliegen einer Immundefizienz) werden Kindern ab 5 Jahren neben der Grundimmunisierung zwei Auffrischungsimpfungen empfohlen.

Altersgruppe 12-17-Jährige:

Für alle 12- bis 17-jährigen Kinder und Jugendlichen empfiehlt die STIKO generell die COVID-19-Grundimmunisierung und eine Auffrischungsimpfung.

Erwachsene:

Auch volljährige Schülerinnen und Schüler – genauso wie Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte – möchten wir dazu ermutigen, sich gegen das SARS-CoV-2 impfen zu lassen bzw. die Grundimmunisierung mit einer dritten Impfung aufzufrischen, sollte die zweite Impfung schon länger als drei Monate zurückliegen.

Ebenso empfiehlt die STIKO, sich eine zweite Auffrischungsimpfung verab-reichen zu lassen, sofern man das Alter von 60 Jahren überschritten oder ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung hat.

Sonstiges

Allgemeine und schulspezifische Regelungen zum Infektionsschutz sind in der Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Corona-Schutzmaßnahmen) ausgeführt.

Weitere aktuelle Informationen kann man beständig auf der Seite des Robert Koch-Institutes abrufen.

Schulleitungen und Lehrkräfte werden gebeten, sich regelmäßig über die aktuellen Vorgaben im Umgang mit dem Coronavirus auf der Seite des Kultusministeriums zu informieren.

Letztes Update: 03.01.2023